AGB

§ 1 VERTRAGSPARTNER, ANWENDUNGSBEREICH

  • (1) Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma HS-Mechanik Hütten und Schorn GmbH, Gottlieb Daimler Str. 7, 78476 Konstanz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herbert Hütten (im Folgenden „HS-Mechanik“ bezeichnet), und der Kunde. Weitere Informationen zu den Kommunikationsdaten und der gesetzlichen Vertretung der HS-Mechanik finden Sie in der Anbieterkennzeichnung.
  • (2) Alle Lieferungen und Leistungen, die HS-Mechanik für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  • (3) Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters von HS-Mechanik und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
  • (4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 3 PREISE

  • (1) Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 Prozent) ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.
  • (2) Für Verpackung und Versand (Versandkosten) der Lieferung werden die Kosten gesondert berechnet. Je nach Ort der Lieferung entfallen unterschiedliche Kosten.
  • (3) Bei Bestellung per Nachnahme werden zusätzlich separate Nachnahmegebühren erhoben.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / RÜCKTRITTSVORBEHALT

  • Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme oder Vorkasse.

§ 6 LIEFERBEDINGUNGEN

  • (1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab dem Lager in Konstanz von HS-Mechanik oder ab Lager eines Lieferanten im Namen von HS-Mechanik an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.
  • (2) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus den Angaben auf den einzelnen Angeboten. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versendung vom Verkäufer, nicht des Eingangs beim Kunden. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass HS-Mechanik selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird; es gelten die folgenden Absätze.
  • (3) Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von HS-Mechanik nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird HS-Mechanik unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
  • (4) Soweit HS-Mechanik, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
  • (5) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die HS-Mechanik nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  • (6) Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung HS-Mechanik.

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

  • (1) Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HS-Mechanik.
  • (2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von HS-Mechanik nicht zulässig.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG

  • (1) Die Ansprüche des Kunden gegen HS-Mechanik bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
  • (2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen HS-Mechanik. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers oder HS-Mechanik.
  • (3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
  • (4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
  • (5) Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese unverzüglich an HS-Mechanik zu melden. Er erleichtert hierdurch die evtl. Geltendmachung weiterer Ansprüche von HS-Mechanik gegenüber Lieferanten. Ist der Kunde Verbraucher, hat das Unterbleiben keine Auswirkungen auf dessen evtl. Gewährleistungsansprüche. Für Unternehmer gilt § 377 HGB.

§ 9 HAFTUNG

  • (1) HS-Mechanik hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
  • (2) Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HS-Mechanik nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenso unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 UNWIRKSAME KLAUSELN; GERICHTSSTAND, GELTENDES RECHT

  • (1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
  • (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Konstanz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
  • (3) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.